In den letzten Jahrzehnten wurden bewiesen, dass Stürme häufiger und heftiger auftreten und somit die Zahl der Versicherungsschäden drastisch zugenommen hat. Jedes Jahr gibt es in Deutschland Warnungen vor Stürmen, die größere Schäden anrichten können. Nicht immer ist den Hauseigentümern klar, dass herabfallende Teile die auf Autos oder Gebäude fallen, eine Mitschuld des Eigentümers ist, wenn dieser nicht vorsorgt. Das heißt wenn Sie nicht regelmäßig eine Wartung durchführen, müssen Sie unter Umständen selber zahlen, trotz Versicherung.
Ihr Gebäude muss regelmäßig einmal pro Jahr auf Gefahren geprüft werden. So lautet ein Gerichtsurteil von Anfang 2018 (LG Aurich, Urteil vom 19.01.2018 – 3 0 1102/16).
Wir bieten Ihnen eine regelmäßige Dachwartung an. Bitte fordern Sie unsere aktuelle Wartungsbroschüre unter “ „
Gebäudezustand ist jährlich zu überprüfen!
LG Aurich, Urteil vom 19.01.2018 – 3 O 1102/16
(Quelle: IBRRS 2018, 1433; IMRRS 2018, 0519) |